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Модератор форума: Томик, doc_by, Назаров, AgniWater71  
Душевнобольные
NestorДата: Среда, 05 Июля 2017, 03.36.48 | Сообщение # 1
Группа: Эксперт
Сообщений: 25597
Статус: Отсутствует
Eben jene Befehlssammlung Nr. 33 enthält wenige Seiten später eine aufschlußreiche Anordnung, die zu Überlegungen bezüglich der Durchdringung des KGW mit nationalsozialistischem Gedankengut anregt: Es handelt sich um die "Unterbringung geisteskranker Kriegsgefangener" 294 in KGL und Lazaretten. Die vom Chef Kgf. von Graevenitz unterzeichnete Anordnung sah ohne irgendwelche Hinweise auf zu bevorzugende Nationalitäten vor, daß "an Geistesstörung leiden[de] [Kriegsgefangene, Anm. d. Verf.], deren Zustand jedoch nicht die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt erfordert [...] [,] so zu verwahren sind, dass Unglücksfälle [...] unter allen Umständen vermieden werden" 295. Leider konnte für diese Arbeit nicht geklärt werden, was mit der Gruppe der in geschlossene Anstalten verlegten Kgf. geschah. Wurden sie möglicherweise mit ihrer Überweisung in die Psychiatrie aus der Gefangenschaft entlassen und somit dem Schutz des GKA beraubt oder blieben sie in Wehrmachtsgewahrsam?
An dieser Stelle ist festzuhalten, daß auf dem Terrain des KGW bislang in der Forschung keinerlei Berührungspunkte mit der Praxis der "Vernichtung lebensunwerten Lebens" durch die verschiedenen 'Euthanasieaktionen' festgestellt wurden. Dagegen wurden sehr wohl nicht nur deutsche Veteranen des Ersten Weltkriegs, sondern auch schwer kriegsversehrte Soldaten der Wehrmacht nachweislich im Zuge der 'Euthanasie' bis 1945 sowohl in Lazaretten an der Ostfront, als auch in deutschen Krankenanstalten ermordet 296, wenngleich über den Umfang der Tötungen keine Zahlen vorliegen 297. Da keine Quellen über die Behandlung von Kgf. in der Psychiatrie vorliegen und ein Urteil zu dieser Thematik somit entfallen muß, kann einzig festgehalten werden, daß die potentiell stark gefährdete Gruppe behinderter Kgf. im Kriegsgefangenenwesen der Wehrmacht im Spiegel der Befehle den Schutz durch das Genfer Kriegsgefangenenabkommen genoß.

294 BAMA, RH 49 / 25, Bef. samml. Nr. 33 / 590, betr. Unterbringung geisteskranker Kgf. bezw. Internierter vom 15.1.1944.
295 Ebd.
296 Hierzu Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Frankfurt / M. 1991, S. 373, 410 u. 446. Demnach wurden gemäß Klee vorliegenden Aussagen hirnverletzte und amputierte deutsche Soldaten mit Injektionen getötet.
297 Schon anbetracht der verheerenden Wirkung, die das Bekanntwerden eines einzelnen Falles von Verwundetentötung in der Bevölkerung gehabt hätte (nachweisbar hinsichtlich des nach Protesten verkündeten, aber nur vermeintlichen 'Euthanasie-Stops' im August 1941) , ist anzunehmen, daß keine große Zahl deutscher Schwerverwundeter auf diese Weise umkam, was aber spekulative Annahme bleiben muß.

47

Das deutsche Kriegsgefangenenwesen 1939-1945 von Stefan Geck 1998

http://ubm.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2009/1884/pdf/diss.pdf


Будьте здоровы!

Сообщение отредактировал Nestor - Среда, 05 Июля 2017, 03.41.15
 
Viktor7Дата: Среда, 05 Июля 2017, 07.25.33 | Сообщение # 2
Группа: Старейшина
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Статус: Отсутствует
Цитата Nestor ()
Demnach wurden gemäß Klee vorliegenden Aussagen hirnverletzte und amputierte deutsche Soldaten mit Injektionen getötet.

Тезис не имеющий докуметального подтверждения, т.е. не существует ни единого случая упоминаня убийств немецких солдат-калек в немецких лазаретах! В среде немецких историков слухи не в почёте...
 
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